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Anmeldeformular und Abmeldung

Sie können ihre Mitgliedschaft im Turnverein Müllheim bequem online beantragen.
Unsere Mitgliederverwaltung ist DSGVO Konform.  (Alle Daten sind verschlüsselt, kein Zugriff durch Dritte möglich, Server befinden sich in Deutschland, Zugriff nur durch spezielle Berechtigungen etc.)
Hier der Link zum Aufnahmeantrag https://tvmuellheim.pw-cloud.de. Bitte nutzen Sie die Funktion "Mitglied werden". Falls Sie ein Smartphone nutzen bitte die kleine Karteikarte oben anwählen.

 

Hier finden Sie auch noch unser Anmeldeformular zum Ausfüllen

Sie können eine dieser Dateien herunterladen, ausdrucken und uns ausgefüllt vorbeibringen oder per Post schicken an:

Turnverein Müllheim 1863 e.V.
Goethestr. 16
79379 Müllheim

Sie möchten aus dem TVM austreten? Dann schreiben Sie bitte einen Brief oder eine Mail an unsere Geschäftsstelle. Kündigungen sind satzungsgemäß nur mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12 des laufenden Jahres möglich.

Anbei diesbezügliche Informationen.

Abmeldung-Fragebogen zur Zufriedenheit und den Austrittsgründen

Mitgliedsbeiträge ab 2023

Die Mitgliedsbeiträge werden grundsätzlich per SEPA-Lastschriftmandat erhoben. Für Sonderregelungen fällt eine zusätzliche Gebühr an.

Es ergeben sich folgenden Beiträge ab 2023:
Einzelbeitrag 1. Person einer Familie Euro 85,00 pro Kalenderjahr
Einzelbeitrag 2. Person einer Famile Euro 75,00 pro Kalenderjahr
Familienbegünstigung: Dritte und jede weitere Person einer Familie: Euro 30,00 pro Kalenderjahr
Kleinkinder Plus (Begleitung Eltern-Kind-Turnen) Euro  30,- pro Kalenderjahr
Passivbeitrag Euro 30,00 pro Kalenderjahr
Aufnahmegebühr für die 1. Person Euro 24,00
Aufnahmegebühr für die 2. Person Euro 16,00 (keine zusätzl. Aufnahmegebühr mehr ab 3. Person)
Rechnungsgebühr Euro 6,00 pro Rechnungsstellung

Jugendliche, die zum Jahresbeginn das 20. Lebensjahr vollendet haben, gelten nicht mehr als Familienmitglied.

Der Einzug der Mitgliedsbeiträge erfolgt jeweils am 10. April, bzw. bei Eintritt nach dem 20. März am 30. November des jeweiligen Kalenderjahres. Fällt dieser Einzugstermin nicht auf einen Bankarbeitstag, so gilt der darauffolgende Bankarbeitstag als Buchungstag.

Für Beitritte zum Verein, die nach dem 1.Juli eines Jahres datiert sind, wird 50% des jeweiligen Mitgliedsbeitrags erhoben.
Für Beitritte zum Verein, die nach dem 1.Oktober eines Jahres datiert sind, wird 25% des jeweiligen Mitgliedsbeitrags erhoben. Bei Austritt aus dem Verein ist der Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr noch voll zu entrichten.

Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Ende eines Kalenderjahres mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf formlosen schriftlichen Antrag hin möglich. Den Beitrag für das laufende Jahr hat der Austretende noch voll zu entrichten.