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Beitragsordnung des Turnverein Müllheim 1863 e.V.

Beitragsordnung des Turnverein Müllheim 1863 e.V.
 

§ 1 Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliedsbeiträge werden grundsätzlich per SEPA-Lastschriftmandat erhoben. Für Sonderregelungen fällt eine zusätzliche Gebühr an (siehe §4).

Der Einzug der Mitgliedsbeiträge erfolgt jeweils am 10. April, bzw. bei Eintritt nach dem 20. März am 30. November des jeweiligen Kalenderjahres. Fällt dieser Einzugstermin nicht auf einen Bankarbeitstag, so gilt der darauffolgende Bankarbeitstag als Buchungstag.

Für Beitritte zum Verein, die nach dem 1.Juli eines Jahres datiert sind, wird 50% des jeweiligen Mitgliedsbeitrags erhoben.
Für Beitritte zum Verein, die nach dem 1.Oktober eines Jahres datiert sind, wird 25% des jeweiligen Mitgliedsbeitrags erhoben. Bei Austritt aus dem Verein ist der Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr noch voll zu entrichten.

Es ergeben sich folgenden Beiträge ab 2023:
Einzelbeitrag 1. Person einer Familie Euro 85,00 pro Kalenderjahr
Einzelbeitrag 2. Person einer Famile Euro 75,00 pro Kalenderjahr
Familienbegünstigung: Dritte und jede weitere Person einer Familie: Euro 30,00 pro Kalenderjahr

Passivbeitrag Euro 30,00 pro Kalenderjahr

Jugendliche, die zum Jahresbeginn das 20. Lebensjahr vollendet haben, gelten nicht mehr als Familienmitglied.

§ 2 Aufnahmegebühr

Einmalige Aufnahmegebühr:
1. Person                        Euro 24,00 
2. Person einer Familie Euro 16,00
Weitere Familienmitglieder sind von einer Aufnahmegebühr befreit.

§ 3 Abteilungsgebühren

Abteilungsgebühren sind derzeit nicht vorgesehen.

§ 4 Sonstige Gebühren

Mahngebühr (je Mahnung): Euro 7,00
Rechnungsstellungsgebühr (kein Bankeinzug): Euro 6,00

Änderungen der Mitgliedschaft (neue Adresse, neue Übungsgruppe etc.) sind gebührenfrei.

§ 5 Sonderregelungen

  1. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei

  2. Der Vorstand ist berechtigt, in begründeten Einzelfällen eine temporäre Reduktion des Vereinsbeitrages bis hin zur

    Beitragsfreiheit denjenigen Personen zuzuerkennen, welche ehrenamtlich zeitaufwendige, immer wiederkehrende Arbeiten für den Verein durchführen (z.B. Mitgliederverwaltung)

  3. Beitrag „Kleinkinder Plus“, Zusatzbeitrag in Höhe von 30 Euro, den Eltern bezahlen, wenn sie nur als Begleitperson am Eltern-Kind Turnen teilnehmen.

§ 6 Umlagen und Einmalzahlungen

Von der Mitgliederversammlung beschlossenen Umlagen oder Einmalzahlungen werden, wenn nicht anders festgelegt, zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag per Bankeinzugsverfahren erhoben.

Ansonsten werden Umlagen oder Einmalzahlungen von dieser Beitragsordnung nicht berührt.

§ 7 Gültigkeit der Beitragsordnung

Änderungen der Beitragsordnung werden erst nach Bestätigung durch die Mitgliederversammlung des Vereins wirksam.

Diese Beitragsordnung wurde mit Beschluss der Mitgliederversammlung am 3. März 2023 auf unbestimmte Zeit gültig. Gleichzeitig werden vorhergehende Beschlüsse der Mitgliederversammlung zum Vereinsbeitrag unwirksam.

Müllheim, den 3. März 2023