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Ehrenordnung des Turnverein Müllheim 1863 e.V.

EHRUNGSRICHTLINIEN

1. Der   TURNVEREIM MÜLLHEIM 1863 eV.  kann in Anerkennung besonderer Verdienste

a)  das Ehrenhandtuch

b)  die Ehrenmitgliedschaft

c)  das Amt des Ehrenvorsitzenden verleihen.

2. Mit dem Ehrenhandtuch werden Frauen und Männer geehrt, die sich durch langjährige verdienstvolle Mitarbeit ausgezeichnet haben.

  1. Die Verleihung setzt eine zehnjährige Tätigkeit als Funktionsträger oder eine 25-jährige Mitgliedschaft voraus.
  2. Die weitere/wiederholte Verleihung setzt eine 20-jährige Tätigkeit als Funktionsträger oder eine 50-jährige Mitgliedschaft voraus.
  3. Das Ehrenhandtuch kann ohne diese Voraussetzungen auch an Personen verliehen werden, die sich besondere Verdienste um den Verein erworben haben.
  4. Bei längeren Mitgliedschaften ab 60 Jahre werden Urkunden ausgestellt und in der Regel eine Flasche Wein überreicht.
  5. Bei Funktionsträgern ab 25 Jahre wird alle 5 Jahre ein Präsent im Wert von ca. 20 Euro überreicht und eine Urkunde ausgestellt.

Anmerkung: Die Dauer der Mitgliedschaft im TVM wird in der Regel als ununterbrochene Mitgliedschaft verstanden. Bei Unterbrechungen der jeweiligen Mitgliedschaft obliegt es dem jeweiligen Mitglied eine 25, 50 … jährige Mitgliedschaft nachzuweisen

3. Antragsberechtigt sind Organe und Gremien des Vereins.

4. Über die Verleihung der Auszeichnungen entscheidet der Gesamtvorstand.

5. Personen, die sich in außergewöhnlichem Maße um den Verein verdient gemacht haben, können von der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

Vorschläge dafür müssen zuvor dem Vorstand vorgelegt werden.

6. Vorsitzende, die sich in langjähriger Tätigkeit besondere Verdienste um den Verein erworben haben, können von der Mitgliederversammlung zu Ehrenvorsitzenden ernannt werden. Vorschläge dafür müssen ebenfalls zuvor dem Vorstand vorgelegt werden. Ein Ehrenvorsitzender kann mit beratender Stimme an den Sitzungen des Vorstandes teilnehmen.

7. Über die vorgenannten Ehrungen werden Urkunden ausgestellt.

8.Die Ehrungen können vom Vorstand wieder aberkannt werden, wenn ihre Träger rechtswirksam aus dem Verein ausgeschlossen worden sind.

9. Vorschläge für Ehrungen, die über die Vereinsehrungen hinausgehen, werden durch Vorstandsbeschluss, entsprechend den Richtlinien der Verbände, eingereicht.

10. Ausscheidende Funktionsträger erhalten ab 3 Jahren Funktion an der Mitgliederversammlung im darauffolgenden Jahr ein Gutschein als Dankeschön der Entsprechend der Dauer der Funktion gestaffelt ist (ab 10 Euro bis max. 30 Euro). Alternativ ein Vereinsshirt so lange vorrätig.

11. Geburtstagsgeschenke für Funktionsträger und Ehrenmitglieder:

Zum 50., 60., 70., 75., 80., 85., … Geburtstag ein Geschenk, dessen Wert unter

Berücksichtigung der steuerlich anerkannten Höchstgrenze für Geschenke festgelegt wird

12. Geburtstagsgeschenke für Vereinsmitglieder:

Ab dem 70. Geburtstag alle 5 Jahre eine Karte, ab dem 80. Geburtstag jährlich eine Geburtstagskarte

13. Kranz- oder Blumengebinde, dem Anlass angepasst:

Zu Trauerfeiern von Ehrenmitgliedern, ehemaligen langjährigen Funktionsträgern, aktiven Funktionsträger sowie deren Lebenspartnern.

Beschlossen in der Vorstandssitzung vom 6. März 2024